Juleica

Einleitung

Die Jugendleiter-Card ist ein bundesweit anerkanntes Ausweisdokument für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Ehrenamtliche Tätigkeit
    • in einer Jugendorganisation, die dem Hessischen Jugendring angehört
    • oder bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendarbeit
      nach § 75 SGB VIII
    • oder in der öffentlichen Jugendhilfe.

Um die Juleica beantragen zu können, muss eine 40-stündige Ausbildung in Anlehnung an die folgenden Themenfelder absolviert werden:

  • Arbeiten in und mit Gruppen
  • Aufsichtspflicht, Haftung, Verischerung
  • Organisation und Planung
  • Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter
  • Lebenssituaion von Kindern und Jugendlichen
  • Rolle und Selbstverständnis von Kindern- und Jugendleiter/innen

Ebenso ist ein Erste-Hilfe-Kurs oder ein Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ nachzuweisen.

Die Juleica-Ausbildung kann entweder in einem Kompakt-Seminar oder im Baustein-System absolviert werden. Das Baustein-System beschreibt die Absolvierung der Juleica-Ausbildung (40 Stunden) innerhalb von 18 Monaten durch die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen. Veranstaltungen hierzu sind mit dem Juleica-Button gekennzeichnet.

Mit der Juleica können hessenweit zahlreiche Vergünstigungen, regional und bundesweit (www.juleica.de), genutzt werden. Eine Auflistung der regionalen Vergünstigungen finden Sie im Bereich Vergünstigungen.

Gültigkeit

Die Juleica ist drei Jahre gültig. Anschließend kann sie innerhalb einer Frist von 3 Jahren neu beantragt werden. Hierzu ist die Teilnahme an einem 8-stündigen Seminar nachzuweisen, ebenso sollten auch die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden. Unter ↗www.juleica.de finden Sie weitere Informationen und das Online-Antragsverfahren.