Ehrenamts-Card
Einleitung
Die Hessische Landesregierung hat gemeinsam mit den Landkreisen und Städten die Ehrenamts-Card (E-Card) als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.
Wer kann die E-Card beantragen?
Wer mindestens 18 Jahre alt ist und sich seit mehr als zwei Jahren freiwillig und ehrenamtlich mindestens fünf Stunden in der Woche engagiert und für seine Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung erhält.
Sie können die E-Card je nach Wohnsitz bei Stadt oder Landkreis Fulda beantragen. Die Antragsformulare finden Sie hier:
Stadt Fulda
Landkreis Fulda
Mit der E-Card können hessenweit Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
↗ www.ecard-hessen.de
Eine Auflistung der regionalen Vergünstigungen finden Sie im Bereich Vergünstigungen.
Gültigkeit
Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Erfüllen Sie die Voraussetzungen weiterhin, kann die E-Card danach erneut beantragt werden.
Kontakt / Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fax: +49 661 6006 9495
Wörthstraße 15 • 36037 Fulda
Kreishaus • 306
Montag, Dienstag und Donnerstag
08:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Terminvereinbarung möglich!
Bonifatiusplatz 1+3 • 36037 Fulda
Palais Buttlar • 012 (Sekretariat)
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung möglich!